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   VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 175.17   

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https://dejure.org/2018,15672
VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 175.17 (https://dejure.org/2018,15672)
VG Berlin, Entscheidung vom 31.05.2018 - 2 K 175.17 (https://dejure.org/2018,15672)
VG Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2018 - 2 K 175.17 (https://dejure.org/2018,15672)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 1 Alt 1 VwGO, § 35 S 1 VwVfG
    Klage eines Dritten gegen einen drittbegünstigenden Verwaltungsakt; Einsichtnahme in einen Prüfbericht durch einen Journalisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 175.17
    20 Der Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes, wie ihn der mit der Klage angegriffene Bescheid vom 10. Juli 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. August 2017 darstellt, setzt grundsätzlich voraus, dass für die getroffene rechtliche Regelung in materieller Hinsicht eine gesetzliche Grundlage besteht und dass die Behörde in der Form eines Verwaltungsaktes handeln darf (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 35 Rn. 23 m.w. N. zur Rspr. des BVerwG; vgl. zu den hier nicht einschlägigen Ausnahmen vom Erfordernis einer besonderen Handlungsermächtigung im Bereich des Beamtenverhältnisses und in den Fällen, in denen sich die Rückforderung als actus contrarius der Gewährung darstellt: Kopp/Ramsauer, a.a.O., Rn. 23a m.w.N.; vgl. dazu, dass auch ein feststellender Verwaltungsakt einer Rechtsgrundlage bedarf: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. November 2015 - 11 S 714/15 - zit. nach juris, Rn. 31).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 175.17
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 47.12 - zit. nach juris, Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2018 - OVG 4 S 33.17 - zit. nach juris, Rn. 5; s.a. zum Schein-Verwaltungsakt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 9 S 1253/17 - zit. nach juris, Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2018 - 4 S 33.17

    Rechtsnatur der Mitteilung über die Auswahl eines anderen Bewerbers gegenüber

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 175.17
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 47.12 - zit. nach juris, Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2018 - OVG 4 S 33.17 - zit. nach juris, Rn. 5; s.a. zum Schein-Verwaltungsakt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 9 S 1253/17 - zit. nach juris, Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 9 S 1253/17

    Erledigungsfeststellungsstreit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 175.17
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 47.12 - zit. nach juris, Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2018 - OVG 4 S 33.17 - zit. nach juris, Rn. 5; s.a. zum Schein-Verwaltungsakt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 9 S 1253/17 - zit. nach juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98

    Absatz von Rindfleisch durch die Interventionsstelle; Haupt- und

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 175.17
    Bei der Beurteilung der Frage, wie der Empfänger die Erklärung verstehen darf und muss, sind alle in Betracht zu ziehenden Umstände zu berücksichtigen, wobei äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügen einer Rechtsmittelbelehrung und vergleichbare Gesichtspunkte mögliche, wenn auch nicht je für sich zwingende Anhaltspunkte bieten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1998 - 6 C 6.98 - zit. nach juris, Rn. 29; OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.).
  • BVerwG, 17.02.2009 - 7 B 3.09
    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 175.17
    Dem aus § 14 Abs. 2 S. 4 IFG Berlin folgenden Interesse der Behörde am schnellen Eintritt der Bestandskraft einer stattgebenden Akteneinsichtsentscheidung ("Die Akteneinsicht darf erst nach Eintritt der Bestandskraft der Entscheidung gegenüber den Betroffenen ... erteilt werden") kann hier durch die Zustellung des an den Journalisten gerichteten und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheides Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2010 - 7 B 3.09 - zit. nach juris, Rn. 16).
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